Cookie/Consent Banner
DSGVO-konforme Einwillung
Längst heiße es nicht mehr nur „Diese Website verwendet Cookies“: Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 dürfen Webseiten Cookies erst nach Zustimmung der Besucher einsetzen. Auch für extern eingebundene Skripte sollte der Website-Betreiber sich die Einwilligung der Besucher einholen. Während es früher nur um „Cookie Banner“ ging, müssen Webseiten heute über alle eingesetzten Cookies und Einbindungen detailliert informieren und die Zustimmung der Besucher einholen. Ein solches System nennt sich „Consent Management Platform“. Wer Cookies ungefragt auf den Clients der Besucher speichert oder externe Skripte ohne Zustimmung lädt, riskiert ein Bußgeld von bis zu mehreren Tausend Euro.
Was sind Cookies und externe Skripte?
Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Website auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden, sobald dieser die Website aufruft. Sie dienen beispielsweise dazu, Informationen zu speichern, die Benutzererfahrung zu verbessern oder das Nutzerverhalten zu analysieren. Gemäß DSGVO dürfen Cookies aber nicht mehr einfach so ohne Zustimmung des Besuchers gespeichert werden. Die Mehrheit an Webseiten im Internet verwenden Cookies.
Das datenschutzrechtliche Problem bei der Einbindung externer Skripte besteht darin, dass beim Besuch einer Website persönliche Daten geteilt werden können. Skripte sind beispielsweise zum Einbinden von Kartendiensten oder Videos notwendig. Wenn Ihre Website ein externes Skript eingebunden hat, wird auf dem Gerät des Besuchers beim Aufruf automatisch eine Verbindung zum Server des Betreibers dieses Skripts hergestellt. Dadurch können Informationen wie die IP-Adresse des Besuchers an diesen externen Server übertragen werden. Das geschieht, ohne dass der Besucher davon Kenntnis hat oder darüber informiert wird. Das ist gemäß der DSGVO nicht Datenschutzkonform.
Wenn es um Datenschutz-Zustimmungen geht, gibt es darüber hinaus vier verschiedene Kategorien. Denn nicht für alle ist eine Zustimmung erforderlich.
Essentielle Services verwenden Cookies, die essentiell für die Bereitstellung der Website erforderlich sind und nicht personenbezogen verwendet werden. Sie speichern nur temporär Daten zwischen, wie beispielsweise die Zustimmung zum Consent-Banner der Website, die Spracheinstellung oder ob ein Besucher angemeldet ist. Diesen Cookies können Besucher nicht widersprechen, da sie für die grundlegende Funktionalität der Website notwendig sind.
Statistische Services verwenden Cookies, die verwendet werden, um pseudonymisierte Daten über die Besucher zu sammle, um das Nutzerverhalten besser zu verstehen und die Website dahingehend zu verbessern. Die Teilnahme an der Datenerhebung durch statistische Cookies ist optional, und Besucher können wählen, ob sie ihre Zustimmung geben möchten.
Marketing Services verwenden Diese Cookies werden genutzt, um das Verhalten einzelner Nutzer aufzuzeichnen, die gesammelten Daten zu analysieren und z.B. personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Services ermöglichen es uns, Nutzer über mehrere Websites hinweg zu verfolgen. Die Zustimmung zu Marketing Cookies ist freiwillig, und Besucher können selbst entscheiden, ob sie ihre Daten für personalisierte Werbung freigeben möchten.
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